Zum Schutze der Unterstützer/innen ist es uns gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz) die Identität der Projektstarter/innen nachzuweisen. Die Identifikation unterscheidet sich je nachdem, ob du das Projekt als Privatperson oder als Vertreter/in einer Organisation (Verein, Stiftung, Unternehmen) durchführst. Die Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung der Crowdfunding-Gelder genutzt und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt.