Ein eingereichter aktueller Vereins-/Handelsregisterauszug muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Nicht älter als 6 Monate
- KEINE Eintragungsnachricht
- KEIN Freistellungsbescheid
- Idealerweise ein chronologischer Abdruck
Bei Bedarf kann der aktuelle Registerauszug auch gegen eine Gebühr von 10€ direkt vom Zahlungsabwickler eingeholt werden.
WICHTIG: Jede Person, die ein eingereichtes Dokument unterschrieben hat, muss als Vertretungsberechtigte/r im Registerauszug wiederzufinden sein.