Im Falle, dass du eine Unterstützung für ein Projekt durchführst, welches erst im neuen Jahr endet, handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung. Das Geld wird zwar sofort eingezogen aber auf einem Treuhandkonto verwahrt, noch ist also kein Vertrag zwischen Unterstützer/in und Projektstarter/in zustande gekommen. Der Vertrag zwischen den beiden Parteien kommt erst zustande, wenn das Geld an die/den Projektstarter/in ausgezahlt wurde und das Widerrufsrecht des Unterstützenden verwirkt ist.