Als Verein
Das Projekt wird im Namen eines Vereins durchgeführt und das Geld fließt bei Auszahlung auf das Vereinskonto.
Zum Schutze der Unterstützer/innen ist es uns gesetzlich vorgeschrieben, nach § 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz die Identität und Kontodaten der Projektstarter/innen nachzuweisen. Alle zur Identifizierung erforderlichen Dokumente müssen zum Projektstart vorliegen. Die Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung der Crowdfunding-Gelder genutzt und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dies übernimmt die Secupay AG aus Dresden.
WICHTIG: Entweder der Treuhandvertrag selbst oder eine Vollmacht für den Projektstarter (falls dieser den Treuhandvertrag unterschreibt) muss von den Vertretungsberechtigten des Vereins (Vorstand/Geschäftsführer/in) unterschrieben werden. Diese müssen im vorgelegten Registerauszug als Vertretungsberechtigte wiederzufinden sein. Im Registerauszug ist außerdem ersichtlich, ob ein/e Vertretungsberechtigte/r alleine oder nur zusammen mit einer zweiten Person/mehreren Personen Verträge unterschreiben darf.
- Von den Vertretungsberechtigten unterzeichneter Treuhandvertrag.
- Eventuell: Von den Vertretungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht für den/die Projektstarter/in (falls diese/r den Treuhandvertrag unterschrieben hat und nicht selbst alleinvertretungsberechtigt ist)
- Vereinsregister-Auszug (nicht älter als 6 Monate, Eintragungsnachrichten oder Freistellungsbescheide sind NICHT ausreichend. Gegen Berechnung einer Aufwandspauschale von 10,00 € beschaffen wir uns den Auszug selbst)
- Aktuelle Satzung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass (Vorder-und Rückseite!) all derjeniger, die eine Unterschrift geleistet haben (abfotografiert ist ausreichend)
Bitte eine E-Mail mit allen Dokumenten in einem PDF-Dokument zusammengefasst an uns senden. Damit wird unsere Arbeit sehr erleichtert und wir können schneller auszahlen! Dafür kann online CombinePDF verwendet werden oder das kostenfreie Programm PDFsam heruntergeladen werden.