Zum Schutze der Unterstützer/innen ist es uns gesetzlich vorgeschrieben, nach § 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz die Identität und Kontodaten der Projektstarter/innen nachzuweisen. Alle zur Identifizierung erforderlichen Dokumente müssen zum Projektstart vorliegen. Die Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung der Crowdfunding-Gelder genutzt und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dies übernimmt die Secupay AG aus Dresden.